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Dr. Gottschalk Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Als multidisziplinäre Praxis beraten wir mittelständische Unternehmen und Unternehmer bei allen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen. Wir stehen Ihnen als Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in allen Unternehmenssituationen – von der Gründung, bis zur Veräußerung oder der Nachfolgeplanung und auch in schwierigen Zeiten – zur Seite. In unserem Magazin gbp-news.de informieren wir Sie über wichtige Neuigkeiten. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie halten wir Sie hier informiert!

Überblick über Hilfen in der Corona-Krise

Welche Hilfe können Sie als Unternehmer während der Corona-Krise in Anspruch nehmen? Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Maßnahmen und Möglichkeiten auf. 1. Steuern Steuern werden im Moment weitgehend gestundet. Das entsprechende BMF-Schreiben finden Sie hier. Das entsprechende Schreiben für die Gewerbesteuer können Sie hier abrufen. Manche Länder haben Formulare für

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Update: Verlustrücktrag im VZ 2019

Mit Schreiben vom 24. April 2020 hat das Bundesministerium der Finanzen die angekündigte Sofortmaßnahme eines unterjährigen pauschalierten Verlustrücktrags konkretisiert. Antragsberechtigt sind nur einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Personen, die im Veranlagungszeitraum 2020 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Gewinneinkünfte) oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen.

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Steuern in der Corona-Krise / unterjähriger Verlustrücktrag

Am Mittwoch, dem 23. April 2020, hat der Koalitionsausschuss unter anderem neue Steuererleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Dabei handelt es sich um die Billigkeitsmaßnahme eines unterjährigen Verlustrücktrags: Statt den Steuerbescheid für den laufenden Veranlagungszeitraum abwarten zu müssen, darf der für das Jahr 2020 absehbare Verlust auf Antrag bereits

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Arbeitsschutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie

Vergangene Woche hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen neuen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard vorgestellt. Hierdurch soll ein betrieblicher Infektionsschutz gewährleistet werden, der ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt schafft, um so die Rückkehr zur wirtschaftlichen Vorkrisen-Leistung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck sieht der neue Arbeitsschutzstandard ein

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Soforthilfe für mittelständische Unternehmen im Saarland

Seit Mittwoch, dem 15. April 2020, kann im Saarland die „Mittelstandshilfe Corona“ beantragt werden. In diesem Rahmen sollen mittels Liquiditätshilfen Unternehmen und selbständige Freiberufler mit über 10 bis zu 100 Beschäftigten unterstützt werden, die infolge der Covid-19-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind. Die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen soll gesichert, Liquiditätsengpässe sollen nachrangig

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Übersicht: Neue Hilfsprogamme von KfW, Bund und Länder

Bund und Länder reagieren in der Corona-Krise und weiten die Hilfsmaßnahmen aus. Wir geben Ihnen einen Überblick über die neuen Hilfsprogramme von Bund und Ländern. KfW-Programme KfW-Schnellkredit Das KfW-Sonderprogramm wurde zwischenzeitlich ergänzt durch den KfW-Schnellkredit. Mittelständische Unternehmen sollen durch Darlehen unterstützt werden, bei denen die KfW zum Zwecke einer schnellen

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Staatshilfe – Einrichtung eines Wirtschaftsstabilitätsfonds

Als Reaktion auf die sich zuspitzende Krisensituation infolge der Covid-19-Pandemie und der zu ihrer Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen hat der Bundesgesetzgeber mit Wirkung vom 28. März 2020 einen milliardenschweren Wirtschaftsstabilierungsfonds (WSF) zur Stützung der Realwirtschaft geschaffen. Der WSF soll großvolumige Stützungsmaßnahmen mit der Möglichkeit der direkten Eigenkapitalstärkung ergreifen und vorrangig relevanten,

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Staatliche Kreditprogramme in der Corona-Krise

Die Ausstattung mittlerer und großer Unternehmen mit ausreichender Liquidität soll in Zeiten der Corona-Krise durch KfW-Mittel sichergestellt werden. Wir zeigen Ihnen, welche KfW-Programme derzeit aktuell sind. Im Rahmen des Maßnahmenpakets des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind die Kreditmöglichkeiten der KfW für Unternehmen erweitert worden. Das KfW

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Corona-Gesetzgebung: Virtuelle Hauptversammlung

Bundestag und Bundesrat reagieren auch im Aktienrecht auf die Ausgangsbeschränkungen der Länder und die Ansteckungsgefahren bei “Massenversammlungen”. Die Corona-Krise führt zu erheblichen Veränderungen im Recht – wenn auch teilweise nur temporär. Für die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, die bisher stets als Präsenzversammlungen abgehalten abzuhalten waren, führt die Corona-Pandemie zur Ermöglichung von

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Staatshilfen des Bundes

Soforthilfeprogramm des Bundes angesichts der Corona-PandemieMit Wirkung vom 30. März 2020 hat nun auch der Bund ein Soforthilfe-Programm angesichts der Covid-19-Pandemie aufgelegt. Anträge können ab sofort und bis spätestens zum 31. Mai 2020 bei den einzelnen Ländern gestellt werden, die die Auszahlung der Förderhilfe übernehmen. Antragsberechtigt sind Soloselbständige, Angehörige der

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Staatliche Soforthilfen in Baden-Württemberg

Auch Baden-Württemberg stellt eine Soforthilfe in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses bereit, auf den allerdings kein Rechtsanspruch besteht. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit höchstens 50 Beschäftigten und ihrem Hauptsitz in Baden-Württemberg, die sich unmittelbar infolge der Covid-19-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive

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Staatliche Soforthilfe in Bayern

Auch der Freistaat Bayern hat Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um Unternehmen in der Corona-Krise zu unterstützen. Die Finanzhilfen erfolgen als Billigkeitsmaßnahme ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.  Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne von § 2 des Gewerbesteuergesetzes, Unternehmen der Landwirtschaft im Rahmen landwirtschaftlicher sowie hauswirtschaftlicher Tätigkeiten und

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Staatliche Soforthilfe für KMUs in Hessen

Mittlerweile sieht auch das Land Hessen eine dezidierte Soforthilfe für die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses vor. Diese tritt ergänzend neben die bereits bestehenden Fördermöglichkeiten für KMU im Land, die sich aus verschiedenen Angeboten günstiger Kredite und Bürgschaften zusammensetzen. Antragsberechtigt sind Selbständige einschließlich Angehöriger Freier

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Staatliche Soforthilfe in Rheinland-Pfalz

Anders als z.B. das Saarland oder NRW hat Rheinland-Pfalz noch kein Soforthilfeprogramm gestartet. Welche anderen Förderungen und Hilfen es bisher gibt, zeigen wir Ihnen hier. Rheinland-Pfalz hat bis zum Freitag, den 27. März 2020, noch keine landeseigene Soforthilfe finalisiert. Stattdessen wartet das Land das entsprechende Zuschussprogramm des Bundes für Solo-Selbständige und

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Staatliche Soforthilfe in NRW

Nordrhein-Westfalen Das (ausschließlich) elektronische Antragsverfahren für Soforthilfen angesichts der Covid-19-Pandemie soll im Verlauf des heutigen Freitags, dem 27. März 2020, freigeschaltet werden. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Vorausseztungen Sie Zugang zu den staatlichen Hilfen haben. Antragsberechtigt sind gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe mit (zum Stichtag

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Staatliche Soforthilfe im Saarland

Die saarländische Landesregierung hat ein Sofortprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 10 Mitarbeitern) aufgelegt. Entgegen den ersten Verlautbarungen ist die Inanspruchnahme jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Insbesondere müssen Unternehmer zu erst ihre liquiden Mittel einsetzen, bevor sie staatliche Hilfe erhalten. Wir zeigen Ihnen, ob Sie Anspruch auf Soforthilfe

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Steuerliche Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Krise

Die Finanzverwaltung hat zu Beginn der Corona-Krise schnell mit umfassenden Stundungsmöglichkeiten reagiert. Das alleine hilft nicht weiter – so die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Stellungnahme des DAV finden Sie hier: https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-20-20-covid-19-pandemie-steuerliche-sofortmassnahmen?scope=modal&target=modal_reader_24&file=files/anwaltverein.de/downloads/newsroom/stellungnahmen/2020/dav-sn_20-2020-steuerliche-sofortmassnahmen.pdf Als Ansprechpartner in steuerrechtlichen Fragen beobachten wir die Maßnahmen von Gesetzgeber und Finanzverwaltung permanent und halten

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Änderung des IfSG

Am Mittwoch, dem 25. März 2020, hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angenommen. Darin enthalten ist insbesondere eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Dadurch erhält der Bund im Verhältnis zu den Ländern neue Kompetenzen. Zudem sind Allgemeinverfügungen nun einfacher möglich.

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Übersicht zu Hilfen für Unternehmen in einzelnen Bundesländern

Sämtliche Bundesländer haben in der Zwischenzeit zum Teil sehr umfassende Hilfspakte für Unternehmen geschnürt. Es handelt sich teilweise um echte (verlorene) Zuschüsse für kleine Unternehmen, Künstler und Freiberufler. Daneben bieten alle Länder über die Landesbanken oder Landesförderinstitute Hilfen bei der Kreditvergabe an.  Die Informationen der einzelnen Länder finden Sie hier:

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Update: Aussetzung der Insolvenzantragspflichten

Der Bundestag und Bundesrat haben die Vorschläge der Bundesregierung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 umgesetzt. Durch die Gesetzesänderung sind Geschäftsführer und Vorstände nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht, wenn die Insolvenzreife nicht auf der COVID19-Pandemie beruht oder wenn keine Aussichten bestehen, eine bestehende

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Vergütungsanspruch und Entgeltfortzahlung

Die Corona-Krise stellt Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Wir zeigen auf, welche Auswirkungen die verschiedenen denkbaren Szenarien auf Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer haben. a) Freistellung von Arbeitnehmern bei Infektionsverdacht durch den Arbeitgeber Da der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung hat, ist der Arbeitgeber nur in seltenen Fällen zu einer einseitigen Freistellung berechtigt.

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Kurzarbeitergeld

Durch die Corona-Pandemie sind viele Unternehmen in Schwierigkeiten geraten. Zum Teil können Lieferanten aus dem Ausland nicht mehr liefern oder Lieferungen verzögern sich, oder Mitarbeiter sind erkrankt und die eigene betriebliche Tätigkeit ist dadurch eingeschränkt oder eingestellt worden. Auch die behördlichen Maßnahmen führen dazu, dass Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants und viele andere

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Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das Mietrecht

Die Covid-19-Pandemie und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben auch in Deutschland einschneidende Folgen: Betriebsschließungen, Tätigkeitsverbote und Ausgangsbeschränkungen beeinträchtigen die Wirtschaft erheblich. Angesichts bereits eingetretener oder zu erwartender Verdienstausfälle stellt sich unter anderem die Frage, ob hiermit Auswirkungen auf bestehende Mietverhältnisse einhergehen. Außerdem hat der Bundestag erst am gestrigen Mittwoch, den

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Auswirkungen der Corona-Krise auf Lieferverträge

Produktionsunternehmen und Zwischenhändler haben mit ihren Kunden häufig Lieferverträge abgeschlossen, die feste Lieferfristen oder Termine beinhalten. In der Corona-Krise kam es zu erheblichen Problemen kommen, diese Termine einzuhalten. Grenzkontrollen können dazu führen, dass Materialien für die Produktion verspätet eintreffen. Wichtige Mitarbeiter in der Produktion können erkranken oder unter Quarantäne gestellt

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Insolvenzantrag in der Corona-Krise – Aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung

Die Corona-Pandemie führt bei vielen Unternehmen zu massiven Umsatzeinbrüchen. Die Fixkosten (Miete, Leasingraten, Zinsen, Tilgungen) müssen aber gleichwohl bedient sein. Der Zugang zu staatlichen Hilfsmaßnahmen ist bisher bürokratisch überlastet und durch zum Teil hohe Hürden versperrt. Bankkredite können zwar mit Mitteln der KfW erlangt werden, jedoch müssen die Banken entsprechende

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Entschädigungsansprüche nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Mittlerweile haben sämtliche Bundesländer auf die Covid19-Pandemie mit erheblichen Einschränkungen der Gewerbe- und Berufsfreiheit reagiert und durch Allgemeinverfügung ganze Branchen stillgelegt. Daneben können auch für einzelne Mitarbeiter oder Betriebsteile durch das Gesundheitsamts Quarantäne angeordnet werden. Welche Ansprüchen nach dem IfSG bestehen können, zeigen wir Ihnen hier auf: 30 IfSG sieht

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Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Nach dem die Finanzverwaltungen von Bund und Länder bereits reagiert haben, ziehen die Sozialversicherungsträger nach. Nach Auskünften der Krankenkassen-Spitzenverbände ist eine zinslose Stundung von Beiträgen für die Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung möglich, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass er aufgrund der Corona-Krise nicht in der Lage ist die fälligen Beiträge

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Staatliche Soforthilfe des Bundes für kleine Unternehmen

Die Bundesregierung treibt die Hilfe für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler mit bis zu 10 Beschäftigten voran. Diese Unternehmen und Unternehmer sind häufig massiv von der derzeitigen Covid19-Pandemie betroffen, erfüllen aber oft nicht die Voraussetzungen für Betriebsmittelkredite. Daher hat der Bund folgende Soforthilfen zugesagt: bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate

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Landeshilfen für Kleinunternehmer

Die saarländische Landesregierung hat eine Soforthilfe für Kleinunternehmer angekündigt. Insgesamt stellt das Land 30 Mio. Euro sofort zur Verfügung. Der Zuschuss in einer Größenordnung von 3.000 bis 10.000 Euro wird geleistet an Unternehmen, die zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten: Bilanzsumme: 350.000 Euro Umsatzerlöse in den letzten 12 Monaten:

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Ausweitung von KfW-Mitteln

Bedingt durch die Covid19-Pandemie hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Mittel für den KfW-Unternehmerkredit massiv aufgestockt. Unternehmen, die durch die Corona-Krise einen Liquiditätsengpass erleiden, können mit Mitteln aus dem KfW-Unternehmerkredit staatliche Förderungen erhalten.  Durch die Mittel werden beispielsweise betriebliche Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager oder Leasingraten finanziert werden. Allerdings können auch

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Änderungen beim Kurzarbeitergeld

Bereits am 13.03.2020 hat der Gesetzgeber reagiert und versucht die Folgen der Covid19-Pandemie durch Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld abzumildern: Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht bereits, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 % haben. Die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Arbeitszeiten der Beschäftigten werden zu 100 % durch die

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Steuerliche Erleichterungen für Unternehmer

Das Bundesministerium der Finanzen hat in Abstimmungen mit den Finanzbehörden der Länder Regelungen für eine umfassende Stundung von fälligen Steuern erarbeitet. Demnach können Unternehmen Steuerstundungen grundsätzlich zinsfrei erlangen, wenn sie aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Covid19-Pandemie die Steuern nicht bezahlen können. Nach dem BMF-Schreiben vom 19.03.2020 sollen keine strengen Anforderungen

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Covid19-Pandemie – GBP steht Ihnen zur Seite

Sehr geehrte Damen und Herren, wir hoffen, unsere E-Mail erreicht Sie, Ihre Familien und Mitarbeiter bei bester Gesundheit.  Die Corona-Pandemie bewegt uns in diesen Tagen alle. Sie bringt bislang undenkbare Veränderungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben mit sich, das öffentliche Leben ist weitgehend zum Erliegen gekommen. Niemand kann gegenwärtig sagen,

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Tradition trifft Moderne

Als alteingesessenes Saarbrücker Beratungs- und Prüfungsunternehmen mit langjähriger Firmengeschichte verbinden wir Altbewährtes mit den heutigen Anforderungen der digitalen Welt. Wir sind daher in der Lage, Sie auch überregional qualitativ hochwertig zu beraten. Um Ihren Ansprüchen gerecht zu werden, bieten wir Ihnen ein engagiertes Team aus hervorragend ausgebildeten Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Steuerberatern, die sich durch ein großes Fachwissen und interdisziplinäres Arbeiten auszeichnen. Mehr zu unseren Beratern und deren Tätigkeitsschwerpunkten finden Sie in der Kategorie Berater.

Über den Autor

Prof. Dr. Paul Richard Gottschalk

Prof. Dr. Paul Richard Gottschalk ist Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. In Zeiten der Corona-Krise begleitet er Mandanten in der rechtlichen und steuerlichen Sanierungsberatung, betreut M&A-Projekte, übertragende Sanierungen und hilft bei der Unternehmensfinanzierung.

Über den Autor

Dipl.-Kfm. Sebastian Ansel

Sebastian Ansel ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Er steht Ihnen als Ansprechpartner für die betriebswirtschaftliche Sanierungsberatung, die Erstellung von Sanierungskonzepten nach dem Standard IDW S6 und für Liquiditätsplanungen zur Verfügung.

Über den Autor

Dr. Mischa Dippelhofer

Dr. Mischa Dippelhofer unterstützt Sie als Rechtsanwalt in allen Fragen des nationalen und internationalen Handelsrechts, des Marken- und Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und des Insolvenzrechts. Insbesondere berät er Sie zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf nationale und internationale Lieferbeziehungen und Vertriebsverträge, auf Lizenzverträge sowie auf die Produktion.

Über den Autor

Eike Steffen Mast, LL.M.
Eike Mast ist Rechtsanwalt und Steuerberater. Er berät Mandanten akut zum Umgang mit den Steuer- und Sozialversicherungsbehörden sowie zur Stellung von Anträgen für staatliche Hilfen. Weiter ist er Ihr Ansprechpartner für gesellschafts-, arbeits- und insolvenzrechtliche Fragestellungen.