Welche Hilfe können Sie als Unternehmer während der Corona-Krise in Anspruch nehmen? Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Maßnahmen und Möglichkeiten auf.
1. Steuern
Steuern werden im Moment weitgehend gestundet. Das entsprechende BMF-Schreiben finden Sie hier. Das entsprechende Schreiben für die Gewerbesteuer können Sie hier abrufen. Manche Länder haben Formulare für die Anträge zur Verfügung gestellt, z.B. Bayern und NRW. Anträge für die Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen oder Stundungen müssen bei der jeweiligen Gemeinde gestellt werden.
Wichtig: Die Umsatzsteuersondervorauszahlungen werden in einzelnen Bundesländern (z.B. dem Saarland und NRW) zurückgezahlt.
2. Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Informationen hierzu finden Sie beim Spitzenverband der Krankenversicherungen (hier).
3. Kurzarbeitergeld
Zunächst müssen Sie Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit anzeigen. Das Formular finden Sie hier.
Den Leistungsantrag auf Erstattung des ausgezahlten Kurzarbeitergeldes finden Sie hier. Die Abrechnungsliste finden hier.
4. Staatshilfen
Eine Übersicht über die Hilfsprogramme der Länder haben wir Ihnen hier zur Verfügung gestellt. Für NRW, das Saarland, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen haben wir die Maßnahmen genauer beschrieben. Informationen zum Schutzschirm des Bundes finden Sie hier. Erste Informationen zu den Staatshilfen des Bundes finden Sie hier.
5. Kreditmittel
Informationen zu den Kreditprogrammen der KfW finden Sie hier. Die SIKB hat ihre Informationen hier veröffentlicht.
Wir unterstützen Sie natürlich bei allen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Krise.