Das Bundesministerium der Finanzen hat in Abstimmungen mit den Finanzbehörden der Länder Regelungen für eine umfassende Stundung von fälligen Steuern erarbeitet. Demnach können Unternehmen Steuerstundungen grundsätzlich zinsfrei erlangen, wenn sie aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Covid19-Pandemie die Steuern nicht bezahlen können. Nach dem BMF-Schreiben vom 19.03.2020 sollen keine strengen Anforderungen an die Darlegung der Ursachen für die Zahlungsschwierigkeiten gestellt werden. Ebenso unbürokratisch sollen Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer beschieden werden. Zudem sollen die Finanzämter Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020 bei Schuldnern zurückstellen, die durch die Pandemie betroffen sind.
Als Ansprechpartner in unserer Praxis steht Ihnen Herr Steuerberater Eike Steffen Mast (eike.mast@gottschalk-partner.de; Telefon: 0681/99689-34) zur Verfügung.