Die Ausstattung mittlerer und großer Unternehmen mit ausreichender Liquidität soll in Zeiten der Corona-Krise durch KfW-Mittel sichergestellt werden. Wir zeigen Ihnen, welche KfW-Programme derzeit aktuell sind.
Im Rahmen des Maßnahmenpakets des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind die Kreditmöglichkeiten der KfW für Unternehmen erweitert worden. Das KfW Sonderprogramm 2020 umfasst den KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind, und den ERP-Gründerkredit für jüngere Unternehmen. Außerdem beteiligt sich die KfW auch an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen.
Inländische Unternehmen, Selbständige oder Freiberufler, die infolge der Covid-19-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind, können seit dem 23. März 2020 bei ihrer Bank oder Sparkasse einen von der KfW geförderten Kredit für Investitio-nen und Betriebsmittel zu einem vergünstigten Zinssatz (KMU: zwischen 1 % und 1,46 % p.a.; größere Unternehmen: zwischen 2 % und 2,12 % p.a.) beantragen. Antragsteller dürfen sich zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten befunden haben.
Je Unternehmensgruppe kann ein Kreditbetrag von bis zu 1 Milliarde Euro beantragt werden, begrenzt auf maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das Doppelte der Lohnkosten 2019 oder den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. für die nächsten 12 Monate bei großen Unternehmen oder bei Krediten über 25 Millionen Euro auf 50 % der Gesamtverschuldung des Unternehmens. Auf Antrag übernimmt die KfW das Risiko der kreditgebenden Bank oder Sparkasse. Für kleine und mittlere Unternehmen stellt die KfW den Finanzierungspartner zu 90 Prozent von der Haftung frei, für große Unternehmen zu 80 Prozent.
Einen Überblick erhalten Sie hier auf der Homepage der KfW. Das Merkblatt zum Gründerkredit finden Sie hier. Das Merkblatt zum Unternehmerkredit finden Sie hier.