Staatliche Soforthilfe des Bundes für kleine Unternehmen

Die Bundesregierung treibt die Hilfe für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler mit bis zu 10 Beschäftigten voran. Diese Unternehmen und Unternehmer sind häufig massiv von der derzeitigen Covid19-Pandemie betroffen, erfüllen aber oft nicht die Voraussetzungen für Betriebsmittelkredite.

Daher hat der Bund folgende Soforthilfen zugesagt:

  • bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten
  • bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten 
  • Mit diesen Hilfen sollen Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. finanziert werden. 

Eine Ausdehnung der Hilfe um bis zu 2 Monate ist möglich, wenn der Vermieter die Miete um bis zu 20 % reduziert.

Mit diesen Hilfen sollen Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. finanziert werden. 

Voraussetzung für die Gewährung der Hilfen ist, dass das Unternehmen durch die Covid19-Pandemie in Schwierigkeiten geraten ist und die Krise nicht vor März 2020 eingetreten ist. 

Als Ansprechpartner in unserer Praxis steht Ihnen Herr Steuerberater Eike Steffen Mast (eike.mast@gottschalk-partner.de; Telefon: 0681/99689-34) zur Verfügung.

Über den Autor

Eike Steffen Mast, LL.M.
Eike Mast ist Rechtsanwalt und Steuerberater. Er berät Mandanten akut zum Umgang mit den Steuer- und Sozialversicherungsbehörden sowie zur Stellung von Anträgen für staatliche Hilfen. Weiter ist er Ihr Ansprechpartner für gesellschafts-, arbeits- und insolvenzrechtliche Fragestellungen.
Hr-Mast-web

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Eike Steffen Mast, LL.M.
Eike Mast ist Rechtsanwalt und Steuerberater. Er berät Mandanten akut zum Umgang mit den Steuer- und Sozialversicherungsbehörden sowie zur Stellung von Anträgen für staatliche Hilfen. Weiter ist er Ihr Ansprechpartner für gesellschafts-, arbeits- und insolvenzrechtliche Fragestellungen.
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