Die Bundesregierung treibt die Hilfe für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler mit bis zu 10 Beschäftigten voran. Diese Unternehmen und Unternehmer sind häufig massiv von der derzeitigen Covid19-Pandemie betroffen, erfüllen aber oft nicht die Voraussetzungen für Betriebsmittelkredite.
Daher hat der Bund folgende Soforthilfen zugesagt:
- bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten
- bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten
- Mit diesen Hilfen sollen Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. finanziert werden.
Eine Ausdehnung der Hilfe um bis zu 2 Monate ist möglich, wenn der Vermieter die Miete um bis zu 20 % reduziert.
Mit diesen Hilfen sollen Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. finanziert werden.
Voraussetzung für die Gewährung der Hilfen ist, dass das Unternehmen durch die Covid19-Pandemie in Schwierigkeiten geraten ist und die Krise nicht vor März 2020 eingetreten ist.
Als Ansprechpartner in unserer Praxis steht Ihnen Herr Steuerberater Eike Steffen Mast (eike.mast@gottschalk-partner.de; Telefon: 0681/99689-34) zur Verfügung.