Landeshilfen für Kleinunternehmer

Die saarländische Landesregierung hat eine Soforthilfe für Kleinunternehmer angekündigt. Insgesamt stellt das Land 30 Mio. Euro sofort zur Verfügung. Der Zuschuss in einer Größenordnung von 3.000 bis 10.000 Euro wird geleistet an Unternehmen, die zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten:

  • Bilanzsumme: 350.000 Euro
  • Umsatzerlöse in den letzten 12 Monaten: 700.000 Euro
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte: zehn

Die Höhe des Zuschusses ist an den Umsatz gekoppelt. So erhalten Unternehmen mit bis zu 200.000 Euro eine Soforthilfe von 3.000 Euro. Bei einem Umsatz von bis 400.000 Euro wird ein Zuschuss von 6.000 Euro gewährt. Ab 400.000 Euro Umsatz wird eine Hilfe von 10.000 Euro gewährt.

Eine Rückzahlung erfolgt nur dann, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Antragsberechtigung nicht vorlag. Die Antragsformulare sollen ab dem 24.03.2020 zur Verfügung stehen.

Als Ansprechpartner in unserer Praxis steht Ihnen Herr Steuerberater Eike Steffen Mast (eike.mast@gottschalk-partner.de; Telefon: 0681/99689-34) zur Verfügung.

Über den Autor

Eike Steffen Mast, LL.M.
Eike Mast ist Rechtsanwalt und Steuerberater. Er berät Mandanten akut zum Umgang mit den Steuer- und Sozialversicherungsbehörden sowie zur Stellung von Anträgen für staatliche Hilfen. Weiter ist er Ihr Ansprechpartner für gesellschafts-, arbeits- und insolvenzrechtliche Fragestellungen.
Hr-Mast-web

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