Update: Verlustrücktrag im VZ 2019
Mit Schreiben vom 24. April 2020 hat das Bundesministerium der Finanzen die angekündigte Sofortmaßnahme eines unterjährigen pauschalierten Verlustrücktrags konkretisiert. Antragsberechtigt sind nur einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige